
Unsere Unterstützung bei
Betriebsgenehmigungen
Vor jeder erfolgreichen Drohnenunternehmung steht die Betriebsgenehmigung.
100%
Unterstützung bis zum Schluss
Der Antrag auf Genehmigung stellt für die meisten Unternehmen das größte Hindernis dar. Wir wollen nichts schönreden, es ist aufwendig und nicht immer einfach, aber wir gehen den Weg zusammen und am Ende steht dann die Belohnung.
Eine Betriebsgenehmigung
Der Weg zur Betriebsgenehmigung
Hier finden sich erste wichtige Informationen vorab.
Warum braucht es eine Betriebsgenehmigung?
Sobald eine Drohnenanwendung in die "spezielle" Kategorie fällt, ist sie genehmigungspflichtig. Dies trifft auf alle standardmäßigen DJI AGRAS-Drohneneinsätze zu.
Wer ist für Betriebsgenehmigungen zuständig?
In diesen Bundesländern ist das Luftfahrt-Bundesamt, kurz LBA, zuständig:
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
In den übrigen Bundesländern ist meist das ansässige Regierungspräsidium zuständig.
Wie lang dauert es bis zur Genehmigung nach Einreichen des Antrages?
Dies hängt davon ab, wer zuständig ist.
Das LBA ist aufgrund eines hohen Antragsvolumens und geringer Kapazitäten überlastet und gibt einen Zeitraum von mindestens einem halben Jahr an.
Die Regierungspräsidien sind in der Regel deutlich schneller. In Baden-Württemberg z. B. dauert die Bearbeitung zwischen einer und drei Wochen.
Du brauchst eine Genehmigung?
